Mietvertragsgebühr
Welche Gebühren fallen bei einem Mietvertrag an?
Schriftliche Mietverträge - ausgenommen Mietverträge über Objekte zu Wohnzwecken - und deren Verlängerung unterliegen der Gebührenpflicht.
Die Vermieterin/der Vermieter ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel abzuführen.
Innerhalb derselben Frist ist diesem Finanzamt eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft (mittels Formular "Geb1-EDV BMF") zu übermitteln.
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen und den Download zum Finanzamt-Formular als pdf zum Ausfüllen mit hilfreichen Erläuterungen zur Anmeldung und Berechnung.
- Nützliche Informationen und Details zum Mietvertrag – Help.gv.at
- Formular zur Anmeldung über die Selbstberechnung der Gebühren (Geb1-EDV BMF)
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