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Grunderwerbsteuer


Welche Vorgänge
unterliegen der Grunderwerbsteuer? - Von welchem Wert wird die Grunderwerbsteuer bemessen und wie hoch ist der Steuersatz? - Gibt es Befreiungen? - Wann entsteht die Steuerschuld? - Was bedeutet Spekulationssteuer?


Der Erwerb von inländischen Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer.

Steuersatz

Die Grunderwerbsteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 Prozent von der Bemessungsgrundlage. Bei einem Grundstückserwerb ab 1. Jänner 2012 durch eine privatrechtliche Stiftung oder durch eine damit vergleichbare Vermögensmasse erhöht sich die Steuer um 2,5 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage, wenn ein Grundstückserwerb durch die Stiftung unentgeltlich (dh. ohne Gegenleistung) erfolgt oder wenn die Gegenleistung geringer ist, als der halbe gemeine Wert des erworbenen Grundstückes.

Die Grunderwerbsteuer beträgt 2,0 Prozent von der Bemessungsgrundlage beim Erwerb durch

  • den Ehegatten, den eingetragenen Partner, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind der Übergeberin/des Übergebers
  • einen Ehegatten vom anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe
  • einen eingetragenen Partner vom anderen eingetragenen Partner bei Aufteilung partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens und partnerschaftlicher Ersparnisse anlässlich der Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

 

Weitere wichtige Informationen und Details zur Grunderwerbsteuer entnehmen Sie bitte dem Link zum Bundesministerium für Finanzen bmf.gv.at

 

 

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